Zum 31. Dezember 2019 verjähren Forderungen in Millionenhöhe. Dabei lassen sich Zahlungsansprüche durch die Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens sichern. mehr
Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB unterliegen. Dazu zählen Werklohnforderungen, Kaufpreis- und Mietzinszahlungen. mehr
Mit Ablauf des 31. Dezember 2014 verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB unterliegen. Dazu zählen Werklohnforderungen, Kaufpreis- und Mietzinszahlungen. mehr
Der EuGH hat sich in der verbundenen Rs. C-119/13 und C-120/13 mit der Frage auseinandergesetzt, wie zu verfahren ist, wenn ein Europäischer Zahlungsbefehl nicht gemäß den Mindestvorschriften der Art. 13 bis 15 der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens Nr. 1896/2006 zugestellt wurde. Der EuGH kam in seinem Urteil vom 4. September 2014 zu dem Schluss, dass dann die Regelungen zum... mehr
Am 13. Mai 2014 hat der Europarat die Verordnung zur Einführung eines europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen verabschiedet. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, die für den Monat Juni 2014 vorgesehen ist. Aufgrund der... mehr
Der Europäische Pfändungsbeschluss, der die vorläufige grenzüberschreitende Kontenpfändung zum Schutz vor Vermögensverschiebung vorsieht, rückt näher. Der Rat der Justiz und Inneres hat sich am 28. November 2013 auf eine allgemeine Ausrichtung 16991/13 ADD1 zum Verordnungsvorschlag COM(2011) 455 über die "Einführung eines Europäischen Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf... mehr
Mit Ablauf des 31. Dezember 2013 verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist von 3 Jahren gemäß § 195 BGB unterliegen. Dazu zählen Werklohnforderungen, Kaufpreis- und Mietzinszahlungen. Gläubiger sollten ihren Forderungsbestand vor diesem Hintergrund rechtzeitig vor Jahresende überprüfen. Nur wer eine Klage oder einen Mahnbescheid innerhalb der... mehr
Die Frühjahrsveranstaltung des Praktikerseminars zur grenzüberschreitenden wirtschaftlichen Betätigung in Deutschland findet am Donnerstag, den 22. Mai 2025 statt.
Der NEWSLETTER 1/2024 zur grenzüberschreitenden Geschäftstätigkeit mit Stand April enthält aktuelle Informationen zur Entsendung und arbeitsrechtlichen Themen.